Ausbildung in der Feuerwehr
Wie aus dem Dienstplan zu ersehen ist, werden in der Feuerwehr Artlenburg in jedem
Jahr
Übungen und Ausbildungen auf allen Gebieten des Einsatzbereiches von Feuerwehren durchgeführt. Maßgebliche Vorschriften sind
dabei das Niedersächsische Brandschutzgesetz, die Unfallverhütungsvorschriften für Feuerwehren, Gefahrgutgesetze, Erste-Hilfe und alles was für einen ausgebildeten Feuerwehrmann/frau wichtig
ist.
Die wichtigste und wohl am meisten durchgeführte Ausbildung, ist die der Staffel oder Gruppe
im Löscheinsatz. Grundlage dafür sind die Feuerwehr-Dienstvorschriften 2 und 4.
Basis für die Ausbildung eines/r Feuerwehrmann/frau ist der Grundlehrgang nach der Feuerwehr-Dienstvorschrift 2/2. Dieser ist für
jeden Pflicht und muss mindestens zwei Jahre nach Eintritt in die Wehr durchlaufen werden. Dieser Lehrgang wird in
der Samtgemeinde Scharnebeck durchgeführt. Im Folgenden stehen für die Feuerwehrleute darauf aufbauende technische
Lehrgänge zur Verfügung. Dies sind im Einzelnen: Atemschutzlehrgänge, Funklehrgänge, technische
Hilfeleistungslehrgänge oder Maschinistenlehrgänge. Sie finden in der Feuerwehrtechnischen Zentrale in Scharnebeck statt. Besetzt man später einen Funktionsposten, folgen weiter Trupp- und Gruppenführerlehrgänge, Zugführerlehrgänge, Brandmeisterlehrgänge usw., meist an der Landesfeuerwehrschule in Celle.