Tragbare Feuerlöscher sind - richtig eingesetzt - wertvolle Löschhilfen zur Bekämpfung eines Brandes in der Entstehungsphase. Ihr Einsatz kann vor Schäden an Leib und Leben bewahren sowie zum Schutz von Sachwerten beitragen. Verwenden Sie nur Feuerlöscher, die die Anforderungen der DIN 14406 (neu: DIN EN 3) erfüllen und zugelassen sind. Sie sind ihrem Verwendungszweck entsprechend mit unterschiedlichen Löschmitteln gefüllt. Feuerlöscher müssen mindestens in Abständen von 2 Jahren von Sachkundigen geprüft werden (Bestätigung des Prüfmonats und -jahres durch Plakette). Bei Lagerung von mehr als 620 Liter Heizöl je Gebäude außerhalb von Wohnungen müssen für die Brandklassen A, B und C geeignete Feuerlöscher mit mindestens 6 kg Löschmittelinhalt in der Nähe der Lagerbehälter griffbereit vorhanden sein. Für sonstige betriebliche Nutzung sind u. a. folgende Bestimmungen zu beachten: Garagenverordnung / Feuerungsanlagen, Wärme- und Brennstoffversorgungsanlagen / Verordnung über brennbare Flüssigkeiten - Vbf - Stand: 26.8.1992 / Sicherheitsregeln für die Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern / Merkblatt für die Bekämpfung von Bränden in elektrischen Anlagen und in deren Nähe (VDE 0132). Detailliertere Auskünfte erteilen die Bauprüfabteilungen, die Feuerwehr und die Versicherungen. Informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die wirkungsvolle Anwendung von Feuerlöschern - im Schadenfall entscheiden Sekunden!